Unsere allgemeinen geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die rechtlichen Grundlagen und Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit mit Jan’s Hausmeisterservice.

§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Jan’s Hausmeisterservice (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
(3) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nichts anderes bestimmt ist.

Leistungsumfang und vertragsabschluss

§2 Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer erbringt Hausmeisterdienstleistungen, insbesondere:
- Objektbetreuung und Kontrollgänge
- Reinigungsarbeiten (z.B. Treppenhausreinigung, Außenreinigung)
- Garten- und Grünanlagenpflege
- Winterdienst (Schnee- und Eisbeseitigung sowie Streudienst)
- Kleinreparaturen und Instandhaltungsarbeiten
- Mülltonnenservice
- Sonstige vereinbarte Dienstleistungen
- Gebäudereinigung aller Art
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Leistungsverzeichnis.
(3) Handwerkliche Arbeiten, die einer Eintragung in die Handwerksrolle bedürfen, werden – sofern erforderlich – durch entsprechend zugelassene Fachbetriebe ausgeführt.

§3 Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Auftragsbestätigung,
- Unterzeichnung eines Vertrags oder
- tatsächlichen Beginn der Leistungserbringung.
(3) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht und bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

Preise, zahlungsbedingungen und mitwirkungspflichten

§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
(2) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Auftragnehmer Zugang zu den zu betreuenden Objekten erhält.
(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über bestehende Gefahrenquellen, besondere Vorschriften oder bekannte Mängel.
(3) Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

Leistungszeit, haftung und weitere bestimmungen

§6 Leistungszeit und Ausführung
(1) Vereinbarte Ausführungstermine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch qualifiziertes Personal oder Subunternehmer ausführen zu lassen.
(3) Bei höherer Gewalt, Witterungseinflüssen oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängert sich die Leistungszeit angemessen.

§7 Winterdienst – Besondere Regelungen
(1) Der Winterdienst erfolgt gemäß den jeweils gültigen kommunalen Vorschriften.
(2) Die Durchführung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung der Wetterlage.
(3) Eine lückenlose Eis- und Schneefreiheit kann aufgrund von Witterungseinflüssen nicht garantiert werden.
(4) Streumaterial wird nach eigenem Ermessen eingesetzt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§8 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(4) Die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(5) Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§9 Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Der Auftragnehmer ist zur Nachbesserung berechtigt.
(3) Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Auftraggeber eine angemessene Minderung verlangen.

§10 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Verträge mit fortlaufenden Leistungen werden – sofern nichts anderes vereinbart wurde – auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Diese können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§11 Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen.
(2) Weitere Informationen zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers entnommen werden.

§12 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.

§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.